Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt an den Freizeiten des Kreisjugendamtes Limburg- Weilburg sind vorrangig alle Kinder und Jugendliche des Landkreises. Die Altersbegrenzungen sind bei den einzelnen Fahrten angegeben. Kinder und Jugendliche aus anderen Landkreisen können nur nachrangig an den Freizeiten teilnehmen, in diesem Falle erhöht sich der Teilnahmebetrag um jeweils 15,- EUR. Jugendliche, die im vergangenen Jahr nicht an einer Freizeit des Kreisjugendamtes teilgenommen haben und Kinder aus finanzschwachen Familien werden bei der Vergabe der Plätze vorrangig berücksichtigt.
Jede/r Teilnehmer/in muß im Besitz eines gültigen Kinderausweis oder Personalausweis sein
In den angegebenen Preisen sind die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterkunft, Verpflegung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie Sonderausgaben für Besichtigungen und Kosten für die Gestaltung von weiteren Programmpunkten vor Ort im Rahmen des zur Verfügung stehenden Programmgeldes seitens des Jugendamtes übernommen. Außerdem werden vor Ort zusätzlich 15,- EUR für die Programmgestalltung erhoben.
Die Anmeldungen bitte an das Kreisjugendamt, Schiede 43,       65549 Limburg richten. Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, bedürfen der schriftlichen Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertretung. Eine Abmeldung ist nur durch Einschreiben möglich. Der in der Ausschreibung ausgewiesene Teilnahmebetrag ist spätestens vier Wochen vor Fahrtbeginn auf eines der in der Teilnahmebestätigung vermerkten Konten der Kreiskasse Limburg-Weilburg zu überweisen. Bei Rücktritt von der Fahrt sind dem Kreisjugendamt alle entstehenden Kosten zu erstatten, sofern keine Ersatzperson vorhanden ist.

Für unsere Gruppen besteht nachstehender Versicherungsschutz:

Der Versicherungsschutz wird nachrangig gewährt. Der Landkreis Limburg - Weilburg übernimmt keinerlei Haftung bei selbstverschuldeten Unglücksfällen, Katastrophen sowie für den Verlust von Gegenständen oder Diebstählen.
Eine Reisegepäckversicherung seitens des Fachbereiches Jugendförderung besteht nicht.
Die gesetzliche Vertretung der Kinder und Jugendlichen ermächtigt durch ihre Unterschrift auf der Anmeldung den Fachbereich Jugend, des Landkreises Limburg - Weilburg, vertreten durch die Fahrtenleitung den/die Teilnehmer/in bei grobem Fehlverhalten, nach vorheriger Verständigung der Eltern, von Maßnahmen auszuschließen.
Alle Teilnehmer/innen haben einen Gesundheitsfragebogen vor Fahrtbeginn vorzulegen (Vordruck wird vom Fachdienst Jugendförderung verschickt). Es soll damit sichergestellt werden, das keinerlei ansteckende Krankheiten andrere Kinder und Jugendliche gefährdet und die Kinder und Jugendliche selbst in gesundem Zustand die Fahrt antreten können. Notwendige Kosten für die Ausstellung dieser Bescheinigungen sind von den Anmeldern selbst zu tragen.
Ca. 3 Wochen vor Fahrtbeginn findet für alle Teilnehmer/innen und deren Eltern eine Informationsveranstalltung für die Maßnahme statt.

Wer kann eine Ermäßigung erhalten?

An den Ferienfreizeiten des Kreisjugendamtes können alle Kinder und Jugendliche teilnehmen. Die Freizeitangebote sollen jedoch besonders Kindern und Jugendliche aus finanzschwachen Bevölkerungsschichten des Landkreises zugute kommen. Daher werden jedes Jahr Kreis- und Landeszuschüsse zur Verfügung gestellt, um die Teilnahme an Ferienfreizeiten zu ermöglichen. Die Kreis- und Landeszuschüsse werden für die Ermäßigung des Teilnehmerbeitrags eingestezt.
Wenn außergewöhnliche Belastungen (kinderreiche Familie, hohe Belastung durch Bauzinsen und Mieten, Einkommensverluste durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit etc.) vorliegen, besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrages zu erhalten. Die Höhe einer eventuellen Ermäßigung richtet sich nach dem Nettoeinkommen der Familie und dem Umfang der Bedürftigkeit. Während einer Fahrtensaison (Saisonbeginn = Sommer, Saisonende = Winter) kann nur einmal eine Ermäßigung gewährt werden.
Ermäßigungsanträge müssen bis spätestens zum 01.12.2016 gestellt werden.

Die Ermäßigungsanträge sind zu richeten an:

          Fachbereich Jugend
          Fachdienst Jugendförderung
          Schiede 43
          65549 Limburg
          Tel.: 06431 / 296-351

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