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Teilnahmebedingungen |
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Teilnahmeberechtigt an den Freizeiten des Kreisjugendamtes Limburg- Weilburg sind vorrangig alle Kinder und Jugendliche des Landkreises. Die Altersbegrenzungen sind bei den einzelnen Fahrten angegeben. Kinder und Jugendliche aus
anderen Landkreisen können nur nachrangig an den Freizeiten teilnehmen, in diesem Falle erhöht sich der Teilnahmebetrag um jeweils 15,- EUR. Jugendliche, die im vergangenen Jahr nicht an einer Freizeit des Kreisjugendamtes
teilgenommen haben und Kinder aus finanzschwachen Familien werden bei der Vergabe der Plätze vorrangig berücksichtigt. |
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Der Versicherungsschutz wird nachrangig gewährt. Der Landkreis Limburg - Weilburg übernimmt keinerlei Haftung bei selbstverschuldeten Unglücksfällen, Katastrophen sowie für den Verlust von Gegenständen oder Diebstählen. Wer kann eine Ermäßigung erhalten? An den Ferienfreizeiten des Kreisjugendamtes können alle Kinder und Jugendliche teilnehmen. Die Freizeitangebote sollen jedoch besonders Kindern und Jugendliche aus finanzschwachen Bevölkerungsschichten des Landkreises zugute
kommen. Daher werden jedes Jahr Kreis- und Landeszuschüsse zur Verfügung gestellt, um die Teilnahme an Ferienfreizeiten zu ermöglichen. Die Kreis- und Landeszuschüsse werden für die Ermäßigung des Teilnehmerbeitrags
eingestezt. Fachbereich Jugend |
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